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   BGH, 12.01.2022 - VII ZR 345/21   

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https://dejure.org/2022,1338
BGH, 12.01.2022 - VII ZR 345/21 (https://dejure.org/2022,1338)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2022 - VII ZR 345/21 (https://dejure.org/2022,1338)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - VII ZR 345/21 (https://dejure.org/2022,1338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 97 Abs. 1 ZPO, § ... 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV, Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, Richtlinie 2007/46, Verordnung (EG) 715/2007, Anhang IV zur Richtlinie 2007/46, Verordnung 715/2007, Verordnung (EG) Nr. 715/2007, Richtlinie 1999/44/EG, § 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1
    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2022, 886
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - VII ZR 345/21
    Der Senat schließt sich den überzeugenden Erwägungen des VI. Zivilsenats an (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 Rn. 72 ff., BGHZ 225, 316; Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 Rn. 10 ff., ZIP 2020, 1715).

    Es sind auch im vorliegenden Verfahren keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit den genannten Vorschriften (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckte und an die (auch fahrlässige) Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags hätte knüpfen wollen (BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 Rn. 11, ZIP 2020, 1715).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - VII ZR 345/21
    Der Senat schließt sich den überzeugenden Erwägungen des VI. Zivilsenats an (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 Rn. 72 ff., BGHZ 225, 316; Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 Rn. 10 ff., ZIP 2020, 1715).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - VII ZR 345/21
    Wie schon bei der "Umschaltlogik" (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, NJW 2021, 1216), beeinflusst dies indes die Beurteilung der Frage, ob damit dem Käufer (auch) ein gegen den Hersteller gerichteter Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags zustehen sollte, nicht.
  • BVerfG, 14.01.2021 - 1 BvR 2853/19

    EuGH muss über Reichweite des immateriellen Schadenersatzanspruchs nach DSGVO

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - VII ZR 345/21
    Die Revision war nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO auf Grund einer sich in einem künftigen Revisionsverfahren ergebenden Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union zuzulassen (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 137/13, NVwZ 2016, 378, juris Rn. 11; Beschluss vom 14. Januar 2021 - 1 BvR 2853/19, NJW 2021, 1005, juris Rn. 8).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Institutionelles Recht

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - VII ZR 345/21
    Der Senat hat die Voraussetzungen einer unionsrechtlichen Vorlagepflicht gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2021 - C-561/19, juris Rn. 49 ff.) in Bezug auf § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV und Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 geprüft.
  • BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 137/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - VII ZR 345/21
    Die Revision war nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO auf Grund einer sich in einem künftigen Revisionsverfahren ergebenden Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union zuzulassen (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 137/13, NVwZ 2016, 378, juris Rn. 11; Beschluss vom 14. Januar 2021 - 1 BvR 2853/19, NJW 2021, 1005, juris Rn. 8).
  • LG Ravensburg, 09.03.2021 - 2 O 315/20
    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - VII ZR 345/21
    Mit den tragenden Erwägungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung setzen sich die Landgerichte, die ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet haben, nicht auseinander (vgl. nur LG Ravensburg, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 O 315/20 u.a., juris).
  • OLG Celle, 13.06.2022 - 7 U 115/22
    b) Auch eine Haftung der Beklagten aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1 , § 27 Abs. 1 EG-FGV bzw. in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 715/2007 scheidet aus, weil die vorgenannten Bestimmungen der EG-FGV nicht den Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezwecken und damit nicht dessen Interesse dienen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 , juris Rn. 11; Beschluss vom 12. Januar 2022 - VII ZR 345/21 , juris Rn. 3).

    Anlass zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zwecks Auslegung der EG-FGV besteht nicht, weil es sich um einen acte clair handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - VII ZR 345/21 , juris Rn. 3 mwN).

  • OLG Koblenz, 15.06.2022 - 12 U 1809/21

    Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen automatischen

    Dass - entgegen der in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung des BGH (vgl. nur entsprechende Entscheidungen des BGH zu verschiedenen Herstellern und Motortypen: BGH BeckRS 2021, 43493; BeckRS 2022, 886 sowie BeckRS 2022, 1191; BeckRS 2022, 2336) - auch ein so weitreichender Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckt ist, dass schon die fahrlässige Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen - hier allein geltend gemachten - gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags ermöglicht werden soll, kann indes auch den Schlussanträgen vom 02.06.2022 nicht entnommen werden.
  • OLG Koblenz, 05.10.2022 - 12 U 859/22
    Dass - entgegen der in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung des BGH (vgl. nur entsprechende Entscheidungen des BGH zu verschiedenen Herstellern und Motortypen: BGH BeckRS 2021, 43493; BeckRS 2022, 886 sowie BeckRS 2022, 1191; BeckRS 2022, 2336) - auch ein so weitreichender Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckt ist, dass schon die fahrlässige Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen - hier allein geltend gemachten - gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags ermöglicht werden soll, kann indes auch den Schlussanträgen vom 02.06.2022 nicht entnommen werden.
  • OLG Koblenz, 03.03.2023 - 8 U 808/22
    Dass - entgegen der in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung des BGH (vgl. nur entsprechende Entscheidungen des BGH zu verschiedenen Herstellern und Motortypen: BGH BeckRS 2021, 43493; BeckRS 2022, 886 sowie BeckRS 2022, 1191; BeckRS 2022, 2336) - auch ein so weitreichender Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckt ist, dass schon die fahrlässige Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen - hier allein geltend gemachten - gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags ermöglicht werden soll, kann indes auch den Schlussanträgen vom 02.06.2022 nicht entnommen werden.
  • OLG Celle, 02.02.2023 - 7 U 520/22
    Dabei kann offenbleiben, ob der hier gegen die Beklagte erhobene Anspruch auf wirtschaftliche "Rückabwicklung" in den Schutzbereich der genannten Vorschriften in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 , Art. 26 Abs. 1 und Art. 46 der Richtlinie 2007/46/EG fällt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 , juris Rn. 11; Beschluss vom 12. Januar 2022 - VII ZR 345/21 , juris Rn. 3).
  • OLG Celle, 09.11.2022 - 7 U 702/21

    Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

    b) Auch eine Haftung der Beklagten aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1 , § 27 Abs. 1 EG-FGV bzw. in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 715/2007 scheidet aus, weil die vorgenannten Bestimmungen der EG-FGV nicht den Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezwecken und damit nicht dessen Interesse dienen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 , juris Rn. 11; Beschluss vom 12. Januar 2022 - VII ZR 345/21 , juris Rn. 3).
  • LG Trier, 22.04.2022 - 5 O 16/22
    Die Beklagte haftet nicht aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV oder Art. 5 VO (EG) Nr. 715/2007, da das Interesse eines Fahrzeugkäufers, nicht mit einer ungewollten Verbindlichkeit belastet zu werden, nicht im Aufgabenbereich der genannten unionsrechtlichen Vorschriften liegt (BGH Urteil vom 30.07.2020, VI ZR 5/20 - NJW 2020, 2798 Rn. 11 ff.; Beschluss vom 12.01.2022, VII ZR 345/21, juris) Die Kammer schließt sich dieser Rechtsprechung auch darin an, dass kein Anlass besteht, den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung zu ersuchen.
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